
Advokatur
Als Rechtsanwälte beraten wir Sie in rechtlichen Belangen und vertreten Sie vor Gerichten und Behörden.
Vertragsrecht.
Auftragsrecht
Kaufrecht
Werkvertragsrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Familienrecht.
Trennungs- & Scheidungsvereinbarungen
Scheidungen
Eheschutzverfahren
Konkubinatsverträge
Mediation
Abänderung Scheidungsvereinbarungen
Rechtsberatung & Mediation.
Abklärungen & Analyse von Rechtsfragen
Prüfung von Verträgen
Verfassen von Verträgen & Vereinbarungen
Leitung von Vergleichs- & Mediationsgesprächen
Baurecht.
Vertretung im Baueinsprache- & Baubeschwerdeverfahren
Vorprüfung von Beantragung von Ausnahmebewilligungen
Betreibungs- & Konkursrecht.
Inkasso von Forderungen
Betreibungsbegehren
Rechtsöffnungsbegehren
Konkursbegehren
Strafrecht.
Beratung & Rechtsvertretung im Strafprozess (allgemeines Strafgesetzbuch, Strassenverkehrsrecht, Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz)
Mandatsführung
Anwaltliche Schweigepflicht: Wir unterstehen selbstverständlich dem Anwaltsgeheimnis und gewährleisten, dass alles, was Sie uns anvertrauen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird.
Honorar: Über die einzelnen Arbeitsschritte und Auslagen wird genauestens abgerechnet. Das anwaltliche Honorar berechnet sich grundsätzlich auf der Basis des benötigten Zeitaufwandes und/oder nach Streitwert gemäss der Parteikostenverordnung. Gemäss der anwaltlichen Standesregeln ist in der Regel ein Kostenvorschuss zu leisten.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die entstehenden Kosten unter Umständen gedeckt. Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich bei den Abklärungen.
Gerne übernehmen wir auch amtliche Mandate, soweit Sie nicht über genügende finanzielle Mittel verfügen, um einen Gerichtsprozess zu finanzieren. Wir prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege in Ihrem Fall gegeben sind.
Notariat: Im Notariat erfolgt die Fakturierung nach dem geltenden Gebührentarif.